Schwerpunkt: Familienrecht

Das Familienrecht behandelt alle Themenfelder, die im weitesten Sinne mit ehelichen und nichtehelichen
Beziehungen zu tun haben. Daneben beinhaltet es die Themen des Umgangs- und Sorgerechts minderjähriger Kinder,
die Unterhaltsansprüche zwischen Verwandten gerader Linie untereinander und Ehegatten.

Um Streitigkeiten im Scheidungsverfahren zu vermeiden, sollten möglichst bereits mit Einreichung der Scheidung,
die nur von einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden kann, die Scheidungsfolgen geklärt werden.
Durch eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung können die Punkte:

− Vermögensauseinandersetzung ⁄ Schulden
− Ehewohnung und Hausrat
− Kinder; Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht
− Kinder; Ehegattenunterhalt
− Versorgungsausgleich (Rentenansprüche)

geklärt werden.

Die Unterhaltsansprüche der Kinder sind zwischen Minderjährigkeit und Volljährigkeit zu differenzieren.
Je nach Höhe des Einkommens des Barunterhaltsschuldners, das ist während der Minderjährigkeit derjenige,
der nicht mit dem Kind zusammenlebt, und Alter des Kindes sind in der Berliner/Düsseldorfer Tabelle Bedarfssätze vorgesehen,
von denen im Einzelfall nach unten oder nach oben abgewichen werden kann.

Die Unterhaltshöhe volljähriger Kinder ist davon abhängig, ob sie sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
im elterlichen Haushalt leben und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder ob sie einen eigenen Haushalt haben.
Grundsätzlich sind ab Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

Umgangsrecht, das Recht mit dem Kind Umgang zu haben, und Sorgerecht, die Personen- und Vermögenssorge des Kindes,
beinhalten unterschiedliche Rechte und Pflichten. So kann das alleinige Sorgerecht bei einer Trennung einem Elternteil
allein übertragen werden, dem anderen steht dennoch ein Umgangsrecht mit dem Kind zu.

Da das Familienrecht äußerst komplex ist, kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an, so dass eine ausführlichere
Darstellung diesen Rahmen sprengen würde und durch ein Beratungsgespräch der in Betracht kommende Unterhalt zu klären wäre.
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Schwerpunkt: Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die sich um das Arbeitsverhältnis drehen.

− Ist eine Kündigung wirksam?
− Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung?
− Sind die Kündigungsfristen eingehalten?
− Besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung,
wenn ja, wann und durch wen?

Was ist Mobbing? Wie wird mit Abmahnungen im bestehenden Arbeitsverhältnis umgegangen?
Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte?

Welche Urlaubsansprüche hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber?

Ergeben sich aus anwendbaren Tarifvereinbarungen weitere Rechte?
Manchmal ist es sinnvoll, eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit herbeizuführen, manchmal lässt der Arbeitgeber dies jedoch nicht zu, der Weg über das Gericht ist unvermeidlich.

Darüber hinaus sind Fragen der Sozialversicherung Bestandteil des Arbeitsrechtes,
z.B. die Verwirkung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch eine verhaltensbedingte Kündigung.
Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes oder des Schwerbeschädigtengesetzes sind ebenfalls Teile des Arbeitsrechtes.

Aber auch:

Welche Ansprüche hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber? Muss eine Schlechtleistung des Arbeitnehmers hingenommen werden?

Wie verhalte ich mich als Arbeitgeber meinen Arbeitnehmern gegenüber, wenn es dem Unternehmen finanziell schlecht geht?
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Schwerpunkt: Verkehrsrecht

Verkehrsunfall - und nun?

Im Wege des Verkehrsrechtes bearbeite ich sowohl die Schadensabwicklung, d.h. die Geltendmachung eigener Ansprüche gegenüber
dem Unfallgegner als auch die Abwehr von Ansprüchen des Unfallgegners oder Ansprüche gegen die eigene Versicherung (sogenannte Kaskoschäden).

Als eigene mögliche Ansprüche kommen Schadensersatzansprüche aufgrund der Beschädigung am Fahrzeug oder anderer beschädigter Gegenstände
und Schmerzensgeldansprüche, Ansprüche auf Erstattung des Haushaltsführungsschadens,
Ausgleich von Arztkosten und Nutzungsausfallentschädigung ⁄ Nutzung eines Mietwagens in Betracht.

Das Verkehrsrecht beinhaltet darüber hinaus auch das Verkehrsstrafrecht, also die Verteidigung gegenüber den
Ermittlungsbehörden und Gerichten bei einer fahrlässigen Körperverletzung (der Unfallgegner wurde durch den Unfall verletzt);
oder es wird Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen.

Ebenso umfasst das Tätigkeitsgebiet des Verkehrsrechts auch das Bußgeldverfahren, den Entzug und ⁄ oder die Erlangung des Führerscheins.

Verkehrsrecht ist aber auch, die Prüfung vertraglicher Ansprüche aus einem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug,
die Prüfung von Gewährleistungsansprüchen oder eine Durchführung einer Rückabwicklung des Kaufvertrages.
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Schwerpunkt: Erbrecht

Das Erbrecht umfasst die Fragestellungen vor Eintritt des Erbfalles oder danach zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge.
Gewillkürte Erbfolge ist die, die der Erblasser durch Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages herbeigeführt hat.

In der mündlichen Prüfung meines Examens wurde ich gefragt: wie stirbt der Mensch?
Hier war nicht das menschliche ausschlaggebend, sondern die aus erbrechtlicher Sicht wichtigste Frage nach dem Tod einer Person: Mit oder ohne Testament?

Fragen zur Errichtung eines Testaments oder Erbvertrag, zu den Voraussetzungen und zu den Hinterlegungsmöglichkeiten
(beim Nachlassgericht, Notar, Banksafe oder zu Hause) sind Teile des Erbrechts.

Der Erbfall ist eingetreten. Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen als Ganzes automatisch auf den oder die Erben über.
Sie erwerben alle Rechte am Nachlass, ohne dazu etwas tun zu müssen. Welche Rechten und Pflichten ergeben sich daraus?

− Was ist der Pflichtteil und wie berechnet er sich?
− Welche Fristen gelten bei der Ausschlagung der Erbschaft?
− Bestehen Ansprüche aufgrund der Ehe ⁄ Lebenspartnerschaft?
− Wie erfolgt die Erbauseinandersetzung?
− Was ist ein Vermächtnis?
− Welche Ansprüche hat der Vermächtnisnehmer?

Das Gebiet des Erbrechts umfasst aber auch die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
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Schwerpunkt: Mietrecht

Bei den Themen und Fragestellungen des Mietrechtes geht es um alle Rechtsfragen des sich anbahnenden, bestehenden oder beendeten Mietvertrages,
beispielsweise um die Geltendmachung von Mietminderungsansprüchen.

− Welche Voraussetzungen müssen vorliegen,
um die Miete mindern zu können?
− Was ist die Anzeigepflicht?
− Wann ist ein Mangel ein Mangel,
der zur Mietminderung berechtigt?
− In welcher Höhe kann gemindert werden?

Die Abrechnung über die Betriebs- und Heizkosten flattert ins Haus. Hier prüfe ich, ob die in Ansatz gebrachten Positionen umlagefähig sind
und ob sie in der angefallenen Höhe auf den Mieter umgelegt wurden. Die Einsichtnahme in die Originalunterlagen beim Vermieter gibt Aufschluss darüber,
ob die Betriebskostenabrechnung ordnungsgemäß erstellt wurde.

Modernisierung oder Instandhaltung?
Welche Fristen müssen eingehalten werden, was ist Modernisierung?
Bestehen Möglichkeiten der Kündigung bei Erhalt einer Modernisierungsankündigung?

Das Mietrecht umfasst auch die Fragestellungen zur Beendigung des Mietverhältnisses, zur Einhaltung der Kündigungsfristen
oder zur Berechtigung einer fristlosen Kündigung. Die Möglichkeiten des Mieters und des Vermieters das Mietvertragsverhältnis zu kündigen.
Was ist bei einer fristlosen Kündigung vertragswidriges Verhalten? Ist die Form der Kündigung gewahrt?

Die Rückgabe der Wohnung und die sich möglicherweise daraus ergebenden Ansprüche sollten immer geklärt werden.

Ebenso geprüft und bearbeitet werden von mir die Fragen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und (Rück-)zahlung der Mietkaution.
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